ZDH Praxis Recht zu fremden Inhalten auf Firmenwebseiten und in sozialen Netzwerken

Bei der Verwendung fremder Texte, Bilder, Videos oder Musik auf Firmenwebseiten und in sozialen Netzwerken ist Vorsicht geboten, um Abmahnungen von Rechteinhabern zu vermeiden. Das neue Praxis Recht klärt über die größten Risiken auf.

Texte, Bilder, Videos und Musik sind problemlos und schnell im Internet zu finden. Die allgegenwärtige Verfügbarkeit dieser Medieninhalte verleitet schnell zu einer unbedachten Übernahme und Verwendung auf der eigenen Webseite oder im Rahmen von Postings in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder TikTok. Doch in aller Regel bestehen Schutzrechte Dritter an fremden Inhalten, die einer ungefragten Verwendung für eigene Zwecke entgegenstehen.
Das neue ZDH-Praxis Recht bietet einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte und klärt über die größten Risiken auf.

Wenn Ihnen z. B. in einem Schreiben mitgeteilt wird, Sie gehören zu den Top-Handwerkern und Sie wurden deshalb auserwählt, wie es derzeit in umlaufenden Schreiben an Kleinbetriebe heißt, dann ist Vorsicht geboten. Es ist verführerisch ein Bild von diesem Schreiben mit eindrucksvollem Siegel auf eigenen Betriebswebseiten oder in sozialen Netzwerken zu posten. Doch zuvor sollten Sie sich sicher sein, mit diesem Posting keine Urheberrechte zu verletzen und eine Abmahnung und entsprechende Kosten zu riskieren.

Unter dem folgenden Link erfahren Sie die Details und anwaltliche Rechtstipps zu einer aktuellen Abzocke-Methode.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/global-trust-abmahnung-tipps-und-hilfe-218009.html

Ansprechpartner

Anja Schliebe

Rechtsberaterin

Telefon:0335 5619 - 136

Telefax:0335 5619 - 123

anja.schliebe@hwk-ff.de

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