Nach dem aktuell geltenden Brandenburgischen Vergabegesetz durfte seit Januar 2020 ein Auftrag der öffentlichen Hand nur an einen Bieter vergeben werden, der sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, seinen „für die Erfüllung der Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten“ ein Bruttoentgelt von mindestens 10,68 Euro zu zahlen. Das gilt für alle Vergaben ab 3.000 Euro. Die Auftragsberatungsstelle Brandenburg teilt mit, dass das Mindestentgelt ab 1. Januar 2021 auf zunächst 10,85 Euro erhöht wurde. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 BbgVergG wird dieses ab 2021 jeweils um den Prozentsatz angehoben, um den sich der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes (MiLoG) erhöht.