Untersuchung der Erforderlichkeit einer Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken

Wir informieren Sie über die Ergebnisse der Untersuchung des Instituts für Baurecht in Hannover zu einer möglichen Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken.

Im Rahmen eines Forschungsprojekts hat das Institut für Baurecht e.V. Hannover im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Frage untersucht, ob bei Bauwerken die Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche angezeigt ist.

Den Abschlussbericht zu dieser Untersuchung hat das Ministerium jetzt veröffentlicht. Das Institut kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass die derzeitige gesetzliche Verjährungsfrist angemessen erscheint und daher eine Verlängerung nicht notwendig ist. Erfasst und ausgewertet wurden die Erfahrungen der an der Errichtung, Unterhaltung und Nutzung von Gebäuden beteiligten Personengruppen, Unternehmen und sonstigen Institutionen durch repräsentative Befragungen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks war durch das Institut für Baurecht frühzeitig in die Untersuchung eingebunden, weil die Forscher auf einen Zugang zu Betrieben und Sachverständigen des Handwerks angewiesen waren. Durch die Vermittlung entsprechender Kontakte zu den Sachverständigen über die Handwerkskammern, aber auch die fachliche Einbindung der Verbände, konnte erreicht werden, dass sich das Handwerk umfassend in das Forschungsprojekt einbringen konnte. Dies spiegelt nicht zuletzt auch das Gesamtergebnis der Untersuchung wider.

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