Das Leitbild erklärt die Zuständigkeiten und Ziele unserer Handwerkskammer. Wir streben eine große Mitglieder- und Mitarbeiterzufriedenheit sowie Effizienz und gesellschaftliche Anerkennung an.
Die Satzung legt die Aufgaben der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und deren Gremien fest und enthält die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Kammerarbeit.
Was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um es selbständig auszuüben, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks sind als Bundesgesetz in der Handwerksordnung geregelt.
Die Selbstverwaltung des Handwerks bedeutet auch, dass die Handwerksbetriebe die dafür notwendigen Einrichtungen selbst finanzieren. Die Finanzierung der Handwerkskammer erfolgt durch Beiträge und Gebühren, welche in der Beitragsordnung festgelegt sind.
Die Vollversammlung der Handwerkskammer beschließt die Gebührenordnung. Diese legt fest, für welche Amtshandlungen und Tätigkeiten Gebühren erhoben werden. Sie enthält Bestimmungen über die Festsetzung, Bemessung und Fälligkeit sowie zur Stundung oder dem Erlass der Gebühren und Auslagen.
Die Kammer bestellt und vereidigt nach den Vorschriften der Handwerksordnung Sachverständige. Näheres regelt die Sachverständigenordnung sowie die besonderen Richtlinien unserer Handwerkskammer.
Das Prüfungsprozedere der sogenannten Aufstiegsweiterbildung zum Handwerksmeister ist in vier Teile gegliedert. In unserer Handwerkskammer können Sie für verschiedene Handwerksberufe Meisterprüfungen ablegen.
Hier finden Sie Rechtsvorschriften für Fortbildungsprüfungen und die Prüfungsregelungen zu ausgewählten Fortbildungsabschlüssen, die Sie bei unserer Handwerkskammer erwerben können.
Die Vorschriften für die Durchführung der Prüfungen ergeben sich aus dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung (HwO) und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellenprüfungen und Umschulungsprüfungen unserer Handwerkskammer.