Neuer Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk rückwirkend ab 01.01.2023
Rückwirkend zum 01.01.2023 wurde für das Schornsteinfegerhandwerk ein neuer Mindestlohn in Höhe von 14,20 € allgemeinverbindlich erklärt.
Rückwirkend zum 01.01.2023 wurde für das Schornsteinfegerhandwerk ein neuer Mindestlohn in Höhe von 14,20 € allgemeinverbindlich erklärt.
Im Bundesanzeiger vom 19.05.2023 (BAnz AT 19.05.2023 B8) wurde bekannt gemacht, dass der Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – (RTV) vom 27. November 1990, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag vom 28.10.2022 mit Wirkung vom 1. Januar 2023 mit den unten näher bezeichneten Einschränkungen für allgemeinverbindlich erklärt wurde.