Bundesweit einheitliche Mindestlöhne im Elektrohandwerk ab 1. Januar 2020

Am 11. Dezember 2019 ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 11.12.2019 B1) die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für die Elektrohandwerke über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 17. Januar 2019 gemäß § 5 Tarifvertragsgesetz mit Wirkung ab 1. Januar 2020 bekanntgemacht worden. Dieser Tarifvertrag tritt ohne Nachwirkung spätestens am 31. Dezember 2024 außer Kraft.

Mindestlohn im Elektrohandwerk ab 1. Januar 2025

Am 30. Dezember 2024 ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 30.12.2024 B3) die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 16. Juli 2024 gemäß § 5 Tarifvertragsgesetz mit Wirkung ab 1. Januar 2025 bekanntgemacht worden.

Informationspflichten im geschäftlichen Alltag

Informationspflichten im geschäftlichen Alltag

Das ZDH-Merkblatt „Informationspflichten im geschäftlichen Alltag“ wurde aktualisiert. Sie können das Merkblatt unter folgendem Link abrufen: Praxis Recht Merkblatt November 2024 Auf nachfolgende Neuerungen wird besonders hingewiesen werden: Fernabsatz: Ab dem 13....