Öffentliche Aufträge: PQ-VOL wird zum amtlichen Verzeichnis – verbesserter Präqualifizierungsservice für Unternehmen!
Unternehmen, die häufiger an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, können Aufwand und Kosten der Angebotsbearbeitung durch die sogenannte „Präqualifizierung“ senken. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem eine Präqualifizierungsstelle diverse im Vergabeverfahren notwendige Dokumente und Angaben – etwa zur Steuerehrlichkeit und zu den Referenzen – prüft und dem Unternehmen im Erfolgsfall ein Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausstellt. Das Unternehmen muss seinem Angebot dann anstelle einer Vielzahl von Dokumenten nur noch das Zertifikat beifügen.
Bislang konnten sich Unternehmen, die Liefer- oder Dienstleistungen anboten, im Präqualifizierungsverzeichnis für Liefer- und Dienstleistungen (PQ-VOL) listen lassen. Im Handwerk haben hiervon bislang u. a. Reinigungsunternehmen Gebrauch gemacht. Neue Gesetze auf EU- und Landesebene machen es jetzt möglich, dass sich Lieferanten und Dienstleister präqualifizieren und danach in ein „amtliches Verzeichnis“ (aV) eintragen lassen. Das amtliche Verzeichnis wird für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Mitgliedschaft bei Handwerkskammer, Freiberuflerkammer oder Industrie- und Handelskammer in einer gemeinsamen Liste beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag geführt.
Gegenüber dem bisherigen PQ-VOL bietet das neue aV mehrere Vorteile:
- Die verpflichtende Anerkennung des aV ist erstmals verbindlich gesetzlich für nationale und EU-Verfahren geregelt – hier gibt es künftig keine Unsicherheiten mehr!
- Die Eintragung im aV zieht eine sogenannte „Eignungsvermutung“ nach sich, d.h.: mangels anderweitiger konkreter Hinweise oder ganz spezieller auftragsbezogener Anforderungen im Verfahren gilt das eingetragene Unternehmen als geeignet.
- Das aV ist mit der von Auftraggebern teilweise verwendeten „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ verknüpft, sodass deren Bearbeitung stark erleichtert wird.
Unternehmen, die bereits in PQ-VOL gelistet sind, erhalten die Möglichkeit, unterjährig in das aV zu
wechseln – PQ-VOL wird voraussichtlich Ende August 2018 auslaufen.
Handwerksunternehmen aus dem Baubereich können sich nach wie vor im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) präqualifizieren lassen. Da nach neuem Landesrecht künftig gleiche Anforderungen für die Listung im ULV und jene im aV gelten, wird allerdings ein neues Antragsformular eingeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.amtliches-verzeichnis.ihk.de.
Ansprechpartner für Präqualifizierung und aV ist wie schon bisher die Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V., die gemeinsame Tochterorganisation der Brandenburgischen Handwerkskammern und IHKs für den Bereich „öffentliches Vergabewesen“: www.abst-brandenburg.de.
Quelle: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. im August 2017