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Die Koalitionspartner von Union und SPD haben sich für die 21. Legislaturperiode auf die Einführung einer Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro geeinigt. Zugleich verweisen die Koalitionäre darauf, dabei auf die Ergebnisse einer Evaluierung der bisherigen Kassenführung abzustellen.
Mit Ihrer Teilnahme an einer vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführten Befragung können Sie jetzt aktiv helfen, Bürokratie greifbar und bezifferbar zu machen. Ihre Erfahrungen können so eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung des geplanten Gesetzes spielen.
Sie fallen in die Zielgruppe der Befragung, wenn Ihr Betrieb für die Kassenaufzeichnungen eine elektronische Registrierkasse, eine PC-Kasse oder eine Waage mit Kassenfunktion verwendet. Dann waren und sind auch Sie von der Umsetzung der Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung aus dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. KassenG) und der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (sog. Kassensicherungsverordnung) betroffen.
Der Gesetzgeber hat sowohl die Evaluierung der mit der Umsetzung des Kassengesetzes als auch der Kassensicherungsverordnung einhergehenden Befolgungskosten vorgesehen.
Diese findet jetzt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) statt. Das BZSt hat dem ZDH die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. Um die tatsächlich entstandenen einmaligen Umstellungsaufwendungen und die laufenden Aufwände der Handwerksbetriebe möglichst realitätsnah abzubilden, befragt der ZDH jetzt betroffene Betriebe.
Den Link zur Befragung finden Sie auf der Homepage des ZDH https://zdh-umfragen.de/evaluierung-kassengesetz . Es handelt sich um eine Online-Befragung, an der Sie zeitlich und räumlich flexibel teilnehmen können. Die Befragung ist ab sofort erreichbar und findet bis 27. Mai 2025 statt.
Der Datenschutz ist selbstverständlich gewährleistet. Die erhobenen Daten werden ausschließlich für dieses Vorhaben anonymisiert gespeichert und aufbereitet sowie anschließend vernichtet. Eine Weitergabe der Einzeldaten an Dritte erfolgt nicht.
Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen zur Dokumentation des Bürokratieaufwandes. Ihre Teilnahme hilft dem ZDH dabei, auf eine betriebsfreundliche und praxisgerechte Umsetzung zukünftiger Gesetzgebungsvorhaben hinzuwirken.
Quelle: ZDH im April 2025