ZDH
Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und Verbraucherinnen oder Verbrauchern müssen nicht zwingend vor Gericht ausgetragen werden. Alternativ kommt ein freiwilliges Schlichtungsverfahren in Betracht. Dieses Praxis Recht zeigt auf, was Handwerksbetriebe über Verbraucherschlichtung wissen müssen und welche Informationspflichten zu beachten sind.