Mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung, die seit 13. Dezember 2024 EU-weit zu beachten ist, wird das Produktsicherheitsrecht im Hinblick auf Verbraucherprodukte angepasst. Handwerksbetriebe, die Verbraucherprodukte herstellen bzw. auf dem Markt bereitstellen, müssen insbesondere die neue Pflicht einer internen Risikoanalyse und neue Dokumentationspflichten beachten. Für Online-Händler sind neue Informationspflichten besonders relevant.
Auf Handwerksbetriebe einzelner Gewerke kommen damit unter anderem folgende neue Pflichten zu:
- Interne Risikoanalyse
- Technische Dokumentation
- Produktkennzeichnung (Angaben zur Identifizierung des Produkts, wie Name und Anschrift sowie die elektronische Adresse des Herstellers, Typen-, Chargen- oder Seriennummer, sich ggf. aus der Risikoanalyse ergebene Warnhinweise, usw.)
Weitere Anforderungen ergeben sich für Betriebe, die Onlinehandel betreiben.
Vorsicht: Werden die neuen Informationspflichten nicht umgesetzt, besteht das Risiko von Abmahnungen durch Abmahnvereine oder Mitbewerber.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.