Meisterschule – Neues beim Aufstiegs-BAföG ab 2025

Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Es setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen.

Wer hat Anspruch auf das Aufstiegs-BAföG?

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Sie gefördert, wenn Sie eine unserer Aufstiegsfortbildungen besuchen.

  • Meistervorbereitungskurse für die Teile I, II, III und IV
  • Lehrgang zur/zum Geprüften Betriebswirt/-in (HWO)
  • Lehrgang zur/zum Geprüften kaufm. Fachwirt/-in (HWO)

Eine Altersgrenze besteht nicht.


Fortbildungskosten

Gefördert werden mit einem Zuschussanteil von 50 Prozent (einkommens- und vermögensunabhängig) die

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro (ab 2025: 18.000 Euro) sowie
  • die Materialkosten eines Meisterprüfungsobjekts bis zu 2.000 Euro (ab 2025: 4.000 Euro)

Über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag kann ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgeschlossen werden. Vom Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung nochmal 50 Prozent für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.

Insgesamt können also bis zu 75 Prozent 
(ab 2025: 80%) rückzahlungsfrei gefördert werden.

Unterhaltsbedarf
Bei Vollzeitfortbildungen wird mit einem Zuschussanteil von 100 Prozent (einkommens- und vermögensabhängig) zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.

  • für Alleinstehende beträgt der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag 892 Euro
  • bei Verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden erhöht sich dieser maximale monatliche Betrag um 235 Euro
  • für Kinder, mit Anspruch auf Kindergeld, erhöht sich der max. monatliche Betrag um 235 Euro je Kind.

Bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen erhalten Alleinerziehende einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro (ab 2025: 160 Euro).

ab 2025: Arbeitgeberzuschuss
Wenn Arbeitgeber sich an den Kosten der Fortbildungsmaßnahme mit Zuschüssen beteiligen, werden diese bei der Förderung nicht mehr berücksichtigt und kommen so den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugute.

Bei wem wird der Anspruch geltend gemacht?
Den BAföG-Antrag stellen Sie beim jeweiligen örtlich zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Ziel des Programms:
Politisches Ziel des Aufstiegs-BAföGs ist die Erweiterung und der Ausbau beruflicher Höherqualifizierung.

Geltungsdauer:
Die Förderung startete 1996, die letzte Änderung erfolgte im August 2020.

Ansprechpartner

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon:0335 5554 - 233

Telefax:0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de