Mit Urteil vom 30.3.2004 hat das Bundessozialgericht eine grundlegende Entscheidung zum Anspruch eines freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen getroffen.
Bis dahin wurde bei versichertem Krankengeldanspruch eine Ermittlung des Krankengeldes auf Grund des fiktiven Mindesteinkommens vorgenommen. Mit der Entscheidung des Bundessozialgerichtes wird nunmehr das tatsächlich erzielte Arbeitseinkommen als Bemessungsgrundlage festgelegt. Folge dieser Entscheidung ist, dass die Unternehmer, die keinen Gewinn erzielen, auch keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Dies wird damit begründet, dass in diesen Fällen auch kein Verdienstausfall vorliegt, der durch die Ersatzleistung Krankengeld ausgeglichen werden müsste.
Der Zentralverband des deutschen Handwerks hat dieses Urteil zum Anlass genommen, dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die bestehenden Lücken aufzuzeigen. Gleichzeitig wurde damit die Aufforderung verbunden, schnellstmöglich gesetzgeberisch darauf zu reagieren.
Nunmehr wurde seitens des Bundesministeriums eine Nachbesserung in diesen Fällen als nicht sachgerecht abgelehnt.
Freiwillig versicherte Selbstständige sollten daher überprüfen, inwieweit eine Krankengeldversicherung mit dem damit verbundenen erhöhten Beitragssatz im jeweiligen Einzelfall sinnvoll ist.