Startschuss für JTF-Förderung – 30 Millionen Euro für Unternehmen in der Uckermark

EU-Förderprogramm unterstützt Handwerk und Mittelstand beim Strukturwandel

Für kleine und mittlere Unternehmen in der Uckermark beginnt heute eine vielversprechende Förderphase: Mit dem Start des EU-Förderprogramms aus dem Just Transition Fund (JTF) stehen ab sofort bis zu 30 Millionen Euro für Zukunftsinvestitionen bereit – bei Förderquoten von bis zu 70 Prozent!

Ziel des Programms ist es, die Region rund um die Raffineriestadt Schwedt beim Wandel hin zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft zu unterstützen. Dabei rücken vor allem kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in den Fokus – darunter auch das Handwerk, das in vielen anderen Förderprogrammen bislang zu kurz kam.

Was wird gefördert?

  • Produktive Investitionen, z. B. in Maschinen, Anlagen oder Infrastruktur

  • Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Geschäftsmodelle

  • Investitionen ins Anlagevermögen, die das regionale Entwicklungspotenzial stärken

  • Beratungsleistungen zur Begleitung von Investitionsprojekten

  • Startgeld Uckermark: Spezielle Förderung für junge Unternehmen (bis 3 Jahre alt) über einen Zeitraum von 12 Monaten

Wichtig für Handwerksbetriebe:
Ob Bau, Metall, Sanitär, Holz oder Gastronomie – der JTF ist branchenoffen. Gerade Betriebe, die bislang keine passenden Förderprogramme gefunden haben, sollten jetzt aktiv werden.

Anträge können ab sofort über das ILB-Kundenportal gestellt werden.
Alle Informationen rund um das Förderprogramm, die Voraussetzungen und das Antragsverfahren finden Sie unter:
👉 www.ilb.de/jtf-uckermark

HWK-Betriebsberater Martin Stadie zum Thema JTF-Förderung

Die Umstrukturierungen in der Raffinerie Schwedt werden Auswirkungen auf das Handwerk in der Uckermark haben. Im Februar kündigte der brandenburgische Wirtschaftsminister Daniel Keller deshalb an, KMU im Landkreis Uckermark mit bis zu 30 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Just Transition Fund (JTF) zu unterstützen. Im April 2025 geht die Förderung an den Start. Wir sprachen darüber mit dem für die Uckermark zuständigen Betriebsberater der HWK, Martin Stadie.

Ab April können Unternehmen aus der Uckermark Zuschüsse zu geplanten Investitionen beantragen. Welche Unternehmen und welche Investitionen können da eigentlich gefördert werden?

Der JTF unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Uckermark. Die Förderung richtet sich nicht nur an Unternehmen, die direkt vom Ausstieg der fossilen Energiewirtschaft betroffen sind. Sie richtet sich auch an Firmen, die mit Investitionen zur Aufrechterhaltung des Entwicklungspotenzials sowie Güter- und Dienstleistungsangebots in der Uckermark beitragen. Es geht unter anderem um Investitionen, mit denen Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen, neue Produkte und Dienstleistungen angeboten, oder neue Wertschöpfungsketten und Märkte erschlossen werden.

Man kann also einfach Pläne für Investitionsvorhaben einreichen?

Einfach ist zu einfach gesagt. Der JTF fördert insbesondere produktive Investitionen. Etwa in neue Maschinen, digitale Technik, und anteilig auch den Aufbau neuer Gebäude oder Werkhallen. Auch notwendige Beratungen können bezuschusst werden. Die Beratung darf allerdings nur durch akkreditierte Beratungsunternehmen vorgenommen werden. Dazu wird die ILB im Antragsportal einen Beraterpool veröffentlichen. Über welche Zuschüsse sprechen wir da? Firmen können für produktive Investitionen 35 bis 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten in Form bestimmter Zuschüsse erhalten. Die Mindestausgaben betragen dabei 20.000 Euro, im Rahmen von De-minimis-Beihilfen 10.000 Euro. Im Rahmen einer Transformationsberatung können Unternehmen bis 15 Beratertage in Anspruch nehmen und Zuschüsse von bis zu 840 Euro pro Beratertag erhalten.

Es soll auch ein Startgeld Uckermark geben?

Mit dem Startgeld sollen vor allem neue KMU die ersten drei Jahre nach ihrer Gründung finanziell gefördert werden. Voraussetzung: Das Unternehmen muss in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung eine sozialversicherungspflichtige Arbeits- oder Ausbildungsstelle geschaffen haben, die über die gesamte Förderzeit aufrechterhalten wird. Nicht gefördert werden Lohnkosten der Gründer selbst. Der monatliche Zuschuss beträgt 2.030 Euro.

An wen können sich Interessenten wenden?

Die Betriebsberater der Handwerkskammer stehen für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung und sind bei der Antragsstellung behilflich. Das Onlineportal zur Beantragung der Förderung bei der ILB wird bis spätestens zum Ende dieses Monats (April) freigeschaltet. Bei Detailfragen hilft auch Frau Malinowski von der ILB.

 

Ansprechpartner

Martin Römer

Leiter Pressestelle

Telefon:0335 5619 - 196

Telefax:0335 5619 - 279

martin.roemer@hwk-ff.de

Martin Stadie

Betriebsberater (Beratungsbüro Hennickendorf)

Telefon:033434 439 - 27

Telefax:033434 439 - 63

martin.stadie@hwk-ff.de

Jan-Philip Holl

Kaufmännischer Berater (Beratungsbüro Eberswalde)

Telefon:03334 24041 oder 0151 54031435

Telefax:0335 5619 - 123

jan-philip.holl@hwk-ff.de

Jens Pawlowski

Kaufmännischer Berater (Beratungsbüro Frankfurt (O) und Eberswalde)

Telefon:0335 5619 - 121 oder 0151 15159927

Telefax:0335 5619 - 123

jens.pawlowski@hwk-ff.de