Jobcenter sollen Verdachtsfälle von Schwarzarbeit an den Zoll melden

Die Bundesregierung will härter gegen Schwarzarbeit vorgehen. Ab 2025 sollen auch Jobcenter Schwarzarbeit als Pflichtverletzung ahnden und Leistungskürzungen beim Bürgergeld vornehmen können.

Die Jobcenter werden künftig gesetzlich verpflichtet, Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden. “Durch diese Präzisierung soll Schwarzarbeit im Bürgergeldbezug künftig wirksamer bekämpft werden”, berichtet das Bundesarbeitsministerium. Wer Hilfe der Allgemeinheit in Anspruch nehme, dürfe diese Unterstützung nicht ausnutzen und schwarzarbeiten.

Zudem wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll (FKS) verpflichtet, den Meldeanzeigen der Jobcenter nachzugehen und die Ergebnisse an diese mitzuteilen. Bürgergeldbeziehenden, die Schwarzarbeit geleistet haben, soll die Leistung gemindert werden.

Im Text der Wachstumsinitiative der Bundesregierung heißt es, dass viele Verfahren des Sozialleistungsbetrugs wegen Geringfügigkeit und hoher Überlastung der Staatsanwaltschaften eingestellt würden. Um das zu verhindern, werde im Rahmen des geplanten Gesetzgebungsverfahrens zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung die Zuständigkeit der sogenannten Kleinen Staatsanwaltschaft der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) künftig auf Fälle des Sozialleistungsbetruges erweitert werden.

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