Für Dachdecker gilt das Ausfallgeld jetzt auch im Sommer

Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt haben sich darauf verständigt, die Ausfallgeldregelung auf die Sommermonate auszuweiten. Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick: Betriebe zahlen unverändert die Umlage an die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks. Daraus wird das Sommer-Ausfallgeld finanziert. Beschäftigte erhalten das Ausfallgeld in Höhe von 75 Prozent ihres Stundenlohns, um die Lohneinbußen infolge ausgefallener Arbeitsstunden im Sommer zu mildern. Bemessungsgrundlage dabei ist der Stundenlohn, der in der Zeit des Ausfalls tatsächlich gezahlt worden ist. Betriebe bekommen eine Pauschalerstattung für die Sozialleistungen, die sie für das Sommer-Ausfallgeld zu tragen haben. Das Ausfallgeld kann maximal für 53 Stunden im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden — damit bleibt der Gesamtrahmen für das Ausfallgeld insge samt unverändert. Seit dem 1. Juni haben Dachdeckerbetriebe die Möglichkeit das Ausfallgeld auch im Sommer bei der SOKA-Dach zu beantragen. Die Regelung soll ausschließlich für das laufende Kalenderjahr gelten.Um die Leistung zu bekommen, müssen sie „zwingende Witterungsgründe“ haben. Festvorgeschriebene Temperatur- oder Niederschlagsgrenzen gibt es laut ZVDH nicht. Vielmehr prüfe die Soka die Anträge auf Plausibilität.

Die Allgemeinverbindlicherklärung steht noch aus. Diese wird in nächster Zeit erwartet und mit Rückwirkung erklärt.

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