Attraktive Landeszuschüsse für Unternehmen bei der Gewinnung von Fachkräftenachwuchs
Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds startet ab 1. Juli die überarbeitete Förderrichtlinie „Brandenburgische Innovationsfachkräfte“ mit deutlich verbesserten Konditionen
Brandenburgs Wirtschafts- und Arbeitsminister JÖRG Steinbach sieht Chancen: „Der Wandel hin zu einer klimaschonenden Wirtschaftsweise, die fortschreitende Digitalisierung und demografische Veränderungen öffnen neue Spielräume für innovative Lösungen im betrieblichen Kontext. Mit der Richtlinie ‚Brandenburger Innovationsfachkräfte‘ verbinden wir die zentralen Themen betriebliche Innovationsförderung und Fachkräftesicherung. Damit stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit Brandenburger Unternehmen und tragen nicht zuletzt zur Standortattraktivität der Region bei. Ich kann Unternehmen nur empfehlen, diese Förderung zu nutzen und von den neuen attraktiveren Konditionen zu profitieren.“
Werkstudenten und Absolventen finden, fördern, binden
Stellen Unternehmen Werkstudierende zur Bearbeitung einer betrieblichen Innovationsaufgabe ein, können sie Zuschüsse zum Gehalt für die Dauer von maximal zwölf Monaten und in Höhe von bis zu 645 Euro pro Monat erhalten. Wer Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen oder einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe einstellt, kann sogar Zuschüsse für bis zu 18 Monate, für Beschäftigungen in nachhaltigen Bereichen sogar bis 24 Monate mit einer Höhe von bis zu 1.650 Euro monatlich erhalten. Weitere Informationen zur Förderung sowie die Antragsunterlagen finden Sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg unter www.ilb.de/bif2022. Eine Antragstellung ist ab 1. Juli 2024 möglich.