Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen

Wir informieren Sie zum aktuellen Sachstand „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“.

Derzeit sind viele Betriebe des Fotografenhandwerks wegen des aktuell vorliegenden „Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“ beunruhigt. Das Bundesinnenministerium (BMI) sieht darin in Artikel 10 vor, dass das Lichtbild zukünftig in Gegenwart eines Mitarbeiters der Passbehörde aufzunehmen und elektronisch zu erfassen sein soll. Damit sind solche Betriebe in ihrer Existenz bedroht, die ganz oder zu einem großen Teil im Fotografenhandwerk Passbilder erstellen.

Zur Begründung wird im Gesetzentwurf folgendes ausgeführt: „Manipulationen des Passbilds durch „Morphing“ und anschließende unerlaubte Grenzübertritte werden künftig dadurch ausgeschlossen, dass das Passbild vor Ort unter Aufsicht der Passbehörde aufgenommen und in digitaler Form unmittelbar in den Produktionsprozess des Passes eingespeist wird.“ (siehe Seite 20 des Gesetzesentwurfs)

Es findet an keiner Stelle des Entwurfs eine Abwägung zwischen den gesetzgeberischen Zielen auf der einen Seite und den Belangen der betroffenen Gewerbebetriebe auf der anderen Seite statt. Auch die durch Morphing drohenden Gefahren werden nicht weiter mit Fallbeispielen oder statistischen Zahlen unterlegt. Der Entwurf begnügt sich mit der Aussage, dass die bisherige Praxis, nach der Passbewerber privat erstellte Lichtbilder einreichen, nicht mehr zukunftstauglich sei. (siehe Seite 11 des Gesetzesentwurfs)

Vor diesem Hintergrund halten wir Artikel 10 des Referentenentwurfs nicht nur in der Sache verfehlt, er lässt darüber hinaus ein Mindestmaß an Interessenabwägung vermissen.

In diesem Sinne hat der ZDH dem Ministerium bereits im vergangenen Dezember signalisiert, dass das Handwerk eine kritische Haltung zum Gesetzentwurf einnimmt. Der Fachverband beabsichtigt, gegenüber dem BMI eine Stellungnahme abzugeben. Dieser wird sich der ZDH anschließen.

Darüber hinaus sondiert der ZDH derzeit ein gemeinsames Vorgehen mit HDE (Hauptverband des Deutschen Einzelhandels) und DIHK, die sich wegen der Betroffenheit des Fotohandels ebenfalls bereits kritisch positionieren.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie zeitnah weiter informieren.

Ansprechpartner

Anja Schliebe

Rechtsberaterin

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