hwk-ff.de/Leif Kuhnert
Handwerksmeisterinnen und -meister können auf dem Weg in die Selbstständigkeit die Meistergründungsprämie bis Ende 2026 beantragen. Am 1. Juli 2024 ist die geänderte Richtlinie für das Programm in Kraft getreten.
In der ersten Stufe beträgt die einmalige Basisförderung bis zu 12.000 Euro. Während in der zweiten Stufe eine einmalige Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung von bis zu 5.000 Euro (7.000 Euro bei Besetzung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch eine Frau) gezahlt werden kann.
Wer die Meistergründungsprämie in Anspruch nehmen möchte, sollte zunächst den Kontakt zur Kammer suchen. Die begleitet das Antragsverfahren und berät zu Unterlagen und Formalien:
https://betriebsberatung-ostbrandenburg.de/foerderung-meistergruendungspraemie/