Brandenburg verlängert Meistergründungsprämie

Handwerksmeisterinnen und -meister können auf dem Weg in die Selbstständigkeit die Meistergründungsprämie bis Ende 2026 beantragen. Am 1. Juli 2024 ist die geänderte Richtlinie für das Programm in Kraft getreten.

In der ersten Stufe beträgt die einmalige Basisförderung bis zu 12.000 Euro. Während in der zweiten Stufe eine einmalige Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung von bis zu 5.000 Euro (7.000 Euro bei Besetzung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch eine Frau) gezahlt werden kann.

Wer die Meistergründungsprämie in Anspruch nehmen möchte, sollte zunächst den Kontakt zur Kammer suchen. Die begleitet das Antragsverfahren und berät zu Unterlagen und Formalien:
https://betriebsberatung-ostbrandenburg.de/foerderung-meistergruendungspraemie/

 

Ansprechpartner

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

Martin Stadie

Betriebsberater (Beratungsbüro Hennickendorf)

Telefon:033434 439 - 27

Telefax:033434 439 - 63

martin.stadie@hwk-ff.de

Jakub Plonski

Betriebsberater

Telefon:0335 5619 - 132

Telefax:0335 5619 - 123

jakub.plonski@hwk-ff.de

Jens Pawlowski

Kaufmännischer Berater

Telefon:0335 5619 - 121

Telefax:0335 5619 - 123

jens.pawlowski@hwk-ff.de