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Beitragsordnung

Die Selbstverwaltung des Handwerks bedeutet auch, dass die Handwerksbetriebe die dafür notwendigen Einrichtungen selbst finanzieren. Die Finanzierung der Handwerkskammer erfolgt durch Beiträge und Gebühren. Beitragspflichtig sind alle Mitgliedsbetriebe.

Mitglied der Handwerkskammer sind die in der Handwerksrolle und/oder im Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften sowie alle Kleingewerbetreibenden gemäß § 90 Absatz 3 Handwerksordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Handwerkskammerbeitrag setzt sich aus einem Grund- und einem Zusatzbeitrag zusammen. Näheres regelt die Beitragsordnung.

Nutzungshinweis

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