Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk seit 1. Februar 2025

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat aufgrund von § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz die Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung verordnet. Die Verordnung trat am 01.02.2025 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.