Ausnahme bei der Lkw-Maut beantragen

Ausnahme bei der Lkw-Maut beantragen

Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht ab 1. Juli 2024 die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen vor. Handwerksfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.

Berufliche Orientierung stärken

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Spitzengespräch in der Potsdamer Staatskanzlei Bei einem »Spitzengespräch Schule« diskutierten Vertreter der Landesregierung mit Experten aus Wirtschaft und Bildung über Wege zur Verbesserung der beruflichen Ausbildung. An dem Treffen nahmen führende Vertreterinnen...