„Sv.net“ wird abgeschaltet, neues „SV Meldeportal“ ist gestartet
Ab März 2024 ist „sv.net“ nicht mehr verfügbar. Handwerksbetriebe, die das Portal bisher nutzen, müssen sich bis spätestens 29. Februar 2024 auf dem neuen SV Meldeportal anmelden.
Ab März 2024 ist „sv.net“ nicht mehr verfügbar. Handwerksbetriebe, die das Portal bisher nutzen, müssen sich bis spätestens 29. Februar 2024 auf dem neuen SV Meldeportal anmelden.
Treffen die Arbeitsvertragsparteien bei einem Beschäftigungsverhältnis auf Abruf keine vertragliche Regelung zum Arbeitsumfang, gelten in der Regel 20 Wochenstunden als vereinbart.
Am 1. Dezember 2023 ist die Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauer-Handwerk vom 22. November 2023 gemäß § 7 Abs.1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Kraft getreten. Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft.
Am 1. Mai 2023 ist die Elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 24. April 2023 in Kraft getreten.
In einem Brandbrief fordern die Präsidenten der vier großen Wirtschaftsverbände von Bundeskanzler Olaf Scholz eine wirtschaftspolitische Offensive. Sie warnen: Der Kern des Standorts gerate in Gefahr.